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HUMAN
RESOURCES
Outplacement
Die AMU GmbH verpflichtet sich
ausschließlich durch überzeugende Leistungen im Bereich des
Personalmanagements den Anforderungen Ihrer Kunden gerecht zu werden.
Wann kommt
Outplacement zum Tragen bei:
Firmenübernahmen,
Insolvenzen, Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Standorte,
Absatzschwierigkeiten und Rationalisierung. Es trifft heute nicht nur
gewerbliche, sondern auch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte,
weil ganze Hierarchiestufen abgebaut werden.
Warum Outplacement:
Das Ansehen der Firmen
bestimmt dabei eine große Rolle und die Verantwortung über den Verbleib
deren gekündigten Mitarbeiter.
Kosten:
AMU GmbH schlägt keinen
Profit aus den Verlust der Anstellung der Mitarbeiter, deshalb werden
diese Dienstleistungen ausschließlich auf Kostenübernahme der
Unternehmen hin durchgeführt.
Info zur
Abfindungsregelung:
Wenn Unternehmen Mitarbeiter abbauen wollen,
bieten sie Ihnen freiwillig gerne Abfindungen an.
Wenn es um die Kündigung und den Verlust des
Arbeitsplatzes geht, denken daher viele Betroffene zunächst an
die Abfindung. Da aus der Presse oft noch plakative hohe Zahlen dazu
genannt werden, machen sich viele Betroffene Hoffnungen auf den
sogenannten "goldenen Handschlag".
Jedoch müssen in den Fällen in denen ein
gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vorliegt häufig keine Abfindungen
gezahlt werden.
Tatsächlich also gibt es ein solches Anrecht nur
in zwei Fällen. Nämlich, wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt
und dieser einen Sozialplan abgeschlossen hat, unter dessen
Anwendungs-bereich die Kündigung fällt. Oder wenn ein Arbeitsgericht das
Arbeitsverhältnis auflöst und dabei § 9 des Kündigungsschutzgesetzes zur
Anwendung kommt
In den Fällen in denen Kündigungsschutz besteht
oder aber die Rechtslage unsicher scheint, werden die Abfindungen i.d.R.
aus der Beschäftigungszeit, dem Bruttomonatsgehalt und einem Faktor
zwischen 0,5 und 2 wie folgt berechnet:
Jahre der Beschäftigung x Monatsgehalt x Faktor
= Abfindungszahlung
Insgesamt, so zeigen diverse Untersuchungen,
werden gerade einmal in 10 bis 15 Prozent aller Kündigungen Abfindungen
gezahlt. Liegt ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vor, gibt es
meist überhaupt kein Geld. Nur wenn die Rechtslage strittig ist und es
zum Prozess kommt, steigt die Zahl auf 50 Prozent.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage durch
unsere vielschichtigen Kontakte können wir Ihnen professionell
weiterhelfen.
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