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ANDREAS MAIER UNTERNEHMENSBERATUNG

Consulting / Engineering GmbH

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HUMAN RESOURCES

Outplacement





Die AMU GmbH verpflichtet sich ausschließlich durch überzeugende Leistungen im Bereich des Personalmanagements den Anforderungen Ihrer Kunden gerecht zu werden.

Wann kommt Outplacement zum Tragen bei:

Firmenübernahmen, Insolvenzen, Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Standorte, Absatzschwierigkeiten und Rationalisierung. Es trifft heute nicht nur gewerbliche, sondern auch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte, weil ganze Hierarchiestufen abgebaut werden.

Warum Outplacement:

Das Ansehen der Firmen bestimmt dabei eine große Rolle und die Verantwortung über den Verbleib deren gekündigten Mitarbeiter.

Kosten:

AMU GmbH schlägt keinen Profit aus den Verlust der Anstellung der Mitarbeiter, deshalb werden diese Dienstleistungen ausschließlich auf Kostenübernahme der Unternehmen hin  durchgeführt.

Info zur Abfindungsregelung:

Wenn Unternehmen Mitarbeiter abbauen wollen, bieten sie Ihnen freiwillig gerne Abfindungen an.

Wenn es um die Kündigung und den Verlust des Arbeitsplatzes geht, denken daher viele Betroffene zunächst  an die Abfindung. Da aus der Presse oft noch plakative hohe Zahlen dazu genannt werden, machen sich viele Betroffene Hoffnungen auf den sogenannten "goldenen Handschlag".

Jedoch müssen in den Fällen in denen ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vorliegt häufig keine Abfindungen gezahlt werden.

Tatsächlich also gibt es ein solches Anrecht nur in zwei Fällen. Nämlich, wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt und dieser einen Sozialplan abgeschlossen hat, unter dessen Anwendungs-bereich die Kündigung fällt. Oder wenn ein Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst und dabei § 9 des Kündigungsschutzgesetzes zur Anwendung kommt

In den Fällen in denen Kündigungsschutz besteht oder aber die Rechtslage unsicher scheint, werden die Abfindungen i.d.R. aus der Beschäftigungszeit, dem Bruttomonatsgehalt und einem Faktor zwischen 0,5 und 2 wie folgt berechnet:

Jahre der Beschäftigung x Monatsgehalt x Faktor = Abfindungszahlung

Insgesamt, so zeigen diverse Untersuchungen, werden gerade einmal in 10 bis 15 Prozent aller Kündigungen Abfindungen gezahlt. Liegt ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vor, gibt es meist überhaupt kein Geld. Nur wenn die Rechtslage strittig ist und es zum Prozess kommt, steigt die Zahl auf 50 Prozent.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage durch unsere vielschichtigen Kontakte können wir Ihnen professionell weiterhelfen.








 

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